Satzung

VR 10006 Amtsgericht München,
 
Gründungssatzung vom 21.01.81 in München
Satzung geändert auf der Mitgliederversammlung in Garmisch-Partenkirchen am 22.10.2009
Satzung geändert auf der Mitgliederversammlung in Bad Wörishofen am 20.4.2012
Satzung geändert auf der Mitgliederversammlung in Bad Endorf am 13.3.2013

 
Auszüge:
 
§ 1

Der Verein führt den Namen 

Freunde des vormaligen Instituts für Medizinische Balneologie
und Klimatologie der Universität München e.V.

Sein Sitz ist in München. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
 
§ 2

Zweck des Vereins ist es, im Sinne der Gründungsaufgaben des 1950 gegründeten Balneologischen Instituts an der Universität München die kurortwissenschaftlichen Arbeiten von Mitarbeitern des/der Nachfolgeinstitute zu fördern, die in Lehre und Forschung mit der kurortwissenschaftlichen Weiterentwickung des Kurwesens befasst sind, sowie insbesondere dem Gedanken- und Informationsaustausch auf diesen Arbeitsgebieten zu dienen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
 

Die Mitglieder des Vorstandes und die Vereinsmitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
.....
 
§ 17

Der Vorsitzende des Vorstandes - oder im Falle seiner Verhinderung - der von ihm bestellte Vertreter ist ermächtigt, etwa vom Registergericht oder von der Finanzbehörde für notwendig erachtete Satzungsänderungen redaktioneller Art vorzunehmen, einschließlich solcher Änderungen, wie sie durch Namensänderung des Instituts für Medizinische Balneologie und Klimatologie der Universität München bedingt sein können.

§ 18

Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens des Vereins nach dessen Auflösung sind dem Finanzamt zur Genehmigung durch die Liquidatoren vorzulegen.